1. BImSchV: Die Staubemmission aus Kleinfeuerungsanlagen soll geringer werden

Die Novellierung der ersten Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) trat am 22. März 2010 in Kraft. Neu Grenzwerte für Öfen, Kamine und Zentralheizungen sollen den Feinstaubausstoß minimieren. Betroffen sind 14 Millionen Einzeraumheizungen und 700.000 Heizungsanlage für feste Brennstoffe. In Deutschland gibt es augenblicklich rund 14 Mio. Einzelraumfeuerungsanlagen und 0,7 Mio. Heizungsanlagen für feste Brennstoffe.

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