Arbeitskreis Geislinger Konvention – Arbeitskreis beschließt Ermittlung und Bilanzierung von Treibhausgas-Emissionen

Am 30. September 2019 trafen sich die Mitglieder des Arbeitskreises Geislinger Konvention zu ihrer Herbstsitzung in Ulm. Eingeladen hatte die Ulmer Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft mbH (UWS). Die Teilnehmer fassten den Beschluss, zukünftig Treibhausgas- Emissionen zu ermitteln und zu bilanzieren. Auslöser dafür sind die Ergebnisse des Klimakabinetts der Bundesregierung vom 29. September 2019 hinsichtlich der Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) und der CO2 Bepreisung.

Der Klimawandel und seine unabsehbaren Folgen für Umwelt und Gesellschaft werden durch den Eintrag von Treibhausgasen in die Atmosphäre immer weiter verstärkt. Im Rahmen des betrieb-lichen Umweltschutzes ist es daher wichtig, den Verbrauch fossiler Energien insbesondere für die Wohnungsbestände, aber auch in der Verwaltung, sowie den daraus resultierenden Ausstoß klima-relevanter Gase zu kennen, damit auf Basis der aktuellen Werte Ziele und Optimierungspotenziale erarbeitet werden können, um die Emissionen zu senken und den Einsatz erneuerbarer Energien zu erhöhen.

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Für die in der Politik derzeit diskutierte Bepreisung von Treibhausgasen kann die Geislinger Konvention die Grundlage für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft liefern. Erste Ergebnisse wird der Arbeitskreis im Frühjahr 2020 vorstellen…

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