Ausgerechnet daheim – Wo kaum jemand mit Unfällen rechnet und sie trotzdem oft vorkommen – und wie Gerichte dies beurteilen

In den eigenen vier Wänden fühlen sich die meisten Menschen sicher und geschützt. Doch hier kommt es öfter zu Unfällen, als man gemeinhin denkt – sei es im Privatleben oder im Home-Office. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Fälle vor, die vor Gericht entschieden werden mussten. Die Spanne reicht vom Rosenschneiden im Garten bis zum Sturz auf dem Weg zwischen dem privaten Wohnzimmer und dem beruflich genutzten Arbeitszimmer.

Von den Stufen abgerutscht

Wer sich beim Benutzen eines Treppenhauses verletzt, weil er auf einer der frisch gewischten Stufen ausgerutscht ist, der hat nicht automatisch Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Es kommt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Bamberg (Aktenzeichen 6 U 5/13) stark darauf an, ob für den Betroffenen gut erkennbar war, dass er einen nassen, spiegelglatten Boden betritt.

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Ist das der Fall, dann liegt keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Reinigungsfirma vor. Andernfalls muss mit Schildern oder Absperrungen zwingend gewarnt werden. Die Verletzte hatte wegen eines Trümmerbruchs ihres Handgelenks 10.000 Euro gefordert. Vergebens, wie das Urteil ergab.

Absturz beim Lüften

Ein dramatischer Fall eines häuslichen Unfalls ereignete sich in Nordrhein-Westfalen. Dort wachte eine Frau mitten in der Nacht auf, weil ihr übel war. Sie war offensichtlich sehr benommen, denn als sie zum Lüften das Schlafzimmerfenster öffnen wollte, stürzte sie aus dem Fenster und verletzte sich schwer.

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Anschließend begehrte sie Leistungen aus ihrer Unfallversicherung. Doch das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen I-4 U 218/11) schloss sich der Rechtsmeinung der Assekuranz an, dass es sich hier um einen durch eine Geistes- oder Bewusstseinsstörung ausgelösten Unfall gehandelt habe, der vertraglich ausgeschlossen gewesen sei.

Rosendorn im Auge

Noch verheerender ging ein Unfall aus, der auf die scheinbar harmlose Tätigkeit des Rosenschneidens im eigenen Garten folgte. Ein Mann stach sich dabei an einem Dorn in den Finger und zog sich eine Blutvergiftung zu. Es folgte ein Leidensweg, in dessen Verlauf erst der Finger teilweise amputiert werden musste und der Mann am Ende sogar starb…

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