Bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (abP) müssen erneuert werden

Der aktuelle Stand der Technik:
1. Nicht alle Wandkonstruktionen mit abP sind vom Auslaufdatum 01.04.2014 betroffen. Einige Hersteller haben bereits Wandkonstruktionen mit abPs mit längerer Laufzeit (z. B. GKF-Wände von B+M oder PRIOWALL-Wand von PRIORIT).
2. Ebenso verfügen einige Hersteller von Revisionsverschlüssen bereits über Verwendbarkeitsnachweise für Wandkonstruktionen mit gültigen abPs (z. B. beispielsweise PRIORIT für die Revisionsverschlüsse ETX-E und ETX-A).
3. Die Bauministerkonferenz hat den Prüfstellen zugestanden, abPs ausnahmsweise und für eine Übergangszeit befristet bis zum 31.12.2014 als sogenannte Deckblatt-abPs zu verlängern. Ab dem 01.01.2015 müssen in o. g. Fällen ordnungsgemäß ausgestellte abPs vorliegen. Ob ein Deckblatt-abP durch die Prüfstelle erteilt wurde, sollte direkt beim Hersteller erfragen werden.

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