Berliner Mietendeckel – So geht es weiter. Im Februar Gesetz, dann Klage, im Herbst Urteil?

Bei der Berliner Landesregierung ist auch in 2020 der Mietendeckel das Thema Nummer 1. Die vielen mahnenden Argumente, die vielen Auftragsstornierungen in der Baubranche, Rechtsgutachten und eine achtstündige Experten-Anhörung haben kein Gehör bei den Akteuren von SPD, Linken und Grünen gefunden.

Was passiert in den nächsten Tagen und Wochen?

Scharen von Juristen haben sich und sind noch tiefgebeugt über dem Papierwerk „Berliner Landes-Mietendeckel“. Ihre Aufgabe ist es den Inhalt bis in die kleinsten Verästelungen rechtssicher zu machen. Denn je früher die Idee Mieterdeckel Gesetz wird, desto früher greift der Deckel, bzw. die Mieter dürfen nicht erhöht werden, die zu hohen Mieten müssen nach neun Monaten gesenkt werden.

- Anzeige -

Am 15. Januar tagt der Ausschuss für Stadtwicklung und Wohnen ab 12.00 Uhr in Raum 311 im Abgeordnetenhaus. Wären die Juristen mit ihrer Überarbeitung fertig, könnte schon hier das Gesetz vorgestellt werden. Als Drucksache 18/2347 liegt ein Text jedenfalls schon mal auf „parlament-berlin.de“ als PDF vor.

Dieser Text ist vom 28. November 2019. Nach einer achtstündigen Experten-Anhörung am 11.12. 2019 muss er noch überarbeitet werden. Sie finden den Link zur neuen Vorlage OBEN. KLICKEN Sie einfach auf das erste Bild.

- Anzeige -

Die entscheidende früheste Sitzung wäre dann am 30. Januar. Wird hier entschieden, ist der Mietendeckel nach Veröffentlichung im Amtsblatt Mitte Februar Gesetz und in Kraft. Die Folge: Die Vermieter müssen handeln, auch wenn die Landtagsfraktionen der CDU und der FDP und deren Bundestagsfraktionen Klage angekündigt haben.

Für die Berliner Landesregierung ist der Mietendeckel ganz dünnes Eis.

Wie dünn zeigen die Expertengutachten wie diese vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier.

Ein per Landesgesetz eingeführter Mietendeckel wäre auch materiell verfassungswidrig. Das ergibt der zweite Teil eines Rechtsgutachtens des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier im Auftrag des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Damit bestätigt nach dem Staatsrechtler Ulrich Battis, den Juristen vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages sowie des Bundesinnenministeriums ein weiterer renommierter Verfassungsrechtler die Unvereinbarkeit eines Landesmietendeckels mit dem Grundgesetz…

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema