Betriebskosten Aktuell: Kosten des Klimaschutzes gerecht verteilen, fordert GdW-Chef Axel Gedaschko – pauschale Umlagebeschränkungen beim CO2-Preis helfen nicht weiter

Seit dem 1. Januar 2021 gilt ein CO2-Preis bei Gebäuden und im Verkehr von 25 Euro pro Tonne CO2. In einem gemeinsamen Pressegespräch mit dem Bundesumweltministerium hat der Deutsche Mieterbund letzten Donnerstag gefordert, die Kosten des CO2-Preises vollständig auf die Vermieter umzulegen.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Einseitige Forderungen nach einem pauschalen Abwälzen der gesamten Kosten des CO2-Preises auf Ver-mieter sind schädlicher Wahlkampf-Populismus. Solche Vorschläge sind nicht nur ungerecht, sondern auch praxisuntauglich und verhindern, dass wir die Klimaziele erreichen können. Mehr Klimaschutz beim Woh-nen gelingt nur, wenn die Kosten insgesamt gerecht verteilt werden.

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Erstens bleibt bei Forderungen nach pauschalen Einschränkungen der Umlagefähigkeit der CO2-Kosten vollkommen unberücksichtigt, dass alle Mieter bereits durch eine Senkung der EEG-Umlage beim CO2-Preis ab 2022 deutlich entlastet werden.

Zweitens wird ignoriert, dass Wohngeldbezieher zielgerichtet für den CO2-Preis einen Zuschlag erhalten, der sie bis 2023 deutlich höher entlastet als belastet.

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Drittens entfaltet sich eine echte Lenkungswirkung des CO2-Preises im Gebäudebereich nur dann, wenn bei der Aufteilung der Kosten nach dem energetischen Zustand des Gebäudes differenziert wird.

Viertens müssen Vermieter bei Gebäuden mit schlechtem energetischen Zustand mittelfristig ohnehin mehr als 50 Prozent der CO2-Kosten übernehmen – deshalb brauchen wir bis dahin eine Karenzzeit, damit die Vermieter in dieser Zeit die Möglichkeit haben, die Wohnung in einen energetisch besseren Zustand zu bringen.

Klimaschutz-Investitionen dürfen nicht entwertet werden

Um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen, müssen Vermieter und Mieter gemeinsam an einem Strang ziehen. Einseitige Belastungen und populistische Spaltungsversuche schaden dagegen nur. Statt platter Forderungen nach vermeintlich einfachen und angeblich gerechten Lösungen brauchen wir ein zielgenaues und differenziertes Herangehen je nach Gebäudezustand.

In energetisch sanierten Gebäuden, in die Vermieterinnen und Vermieter bereits hohe finanzielle Summen investiert haben – konkret die Wohngebäude mit Effizienzklassen A+ bis C – müssen die Nutzer den CO2-Preis übernehmen. Denn in diesen Gebäuden ist der Energiebedarf durch die Sanierung bereits so gering, dass der individuelle Heizenergieverbrauch durch den Nutzer in der jeweiligen Wohnung erheblichen Einfluss hat. Vermieter würden durch eine Einschränkung oder Abschaffung der Umlagefähigkeit in energetisch sanierten Wohnungen massiv bestraft.

Im Gegenzug würde eine begrenzte Umlagefähigkeit speziell für die Gebäude mit den höchsten Energieverbräuchen helfen, deren Energieverbrauch in den nächsten Jahren deutlich zu senken…

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