Corona-Impfungen durch Betriebsärzte: Was ist versicherungstechnisch zu beachten, Herr Honert?

Seit 7. Juni 2021 können Betriebe ihre Mitarbeitenden durch den Betriebsarzt gegen Corona impfen lassen. Große Unternehmen richten selbst Impfstraßen ein, kleinere Unternehmen greifen auf die Praxen der Betriebsärzte zurück. Fabian Honert aus dem AVW Fachbereich klärt, welche versicherungstechnischen Aspekte dabei beachtet werden müssen.

Viele große Unternehmen richten derzeit Impfstraßen ein, um ihre Mitarbeitenden flächendeckend gegen Corona impfen zu lassen. Wie gestaltet sich die versicherungstechnische Absicherung einer solchen betrieblichen Impfstraße?

Die Versicherer geben hierfür bei den über uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherungen überwiegend grünes Licht. In der Vergangenheit sind von vielen Unternehmen Grippeschutzimpfungen im ähnlichen Rahmen durchgeführt worden, somit sehen die Versicherer hier kein erhöhtes Risiko in der Betriebshaftpflicht. Dies gilt allerdings so uneingeschränkt nur für das reine Betriebsrisiko, insbesondere das Bereitstellen von Räumlichkeiten. Nicht hingegen für das Impfrisiko im weiteren Sinne.

Fabian Honert
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Also muss eine klare Grenze zwischen dem betrieblichen Haftpflichtrisiko und dem Ärztehaftpflichtrisiko gezogen werden?

Ja, definitiv.

Fabian Honert

Was bedeutet das konkret für die Praxis?

Das betriebliche Risiko einer Impfstraße bezieht sich auf das Bereitstellen und Betreiben einer Infrastruktur und Räumlichkeiten, um Menschen dort mit einer Impfung versorgen zu können. Dagegen stellt das Ärztehaftungsrisiko auf die ärztliche Tätigkeit bei der Arbeit am und mit dem Patienten ab. Die daraus resultierenden Risiken sind natürlich um ein Vielfaches größer im Hinblick auf mögliche Fehler und daraus resultierende Schäden an Leib und Leben, so dass aus Sicht der Haftpflichtversicherer die ärztliche Berufshaftpflicht das deutlich problematischere Risiko darstellt.

Grundsätzlich gilt, dass alles was über die reine Bereitstellung von Räumlichkeiten für den Betrieb einer Impfstraße hinausgeht, eine Vielzahl von Haftungsrisiken sowohl unter zivil- als auch strafrechtlichen Aspekten beinhaltet.

Fabian Honert
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Das klingt fast so, als sollte man Unternehmen davon abraten, Impfstraßen einzurichten? …

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