Das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung und seine Kostenwirksamkeit – Und was bedeutet das für die Wohnungswirtschaft, Herr Grundmann?

Die Bundesregierung hat Ende letzten Jahres das Klimaschutzprogramm auf den Weg gebracht, um die Maßnahmen zum Erreichen der Klimaschutzziele bis 2030 zu konkretisieren. Neben der CO2- Bepreisung als Marktinstrument sollen mit Hilfe von Ordnungsrecht über das Gebäudeenergiegesetz und Fördermaßnahmen durch das Bundesprogramm effiziente Gebäude die Voraussetzungen zum Erreichen der CO2-Minderungsziele geschaffen werden.

Ein Kernbestandteil ist die Bepreisung der CO2-Emissionen für alle Sektoren, die bisher nicht in das Emissionshandelssystem der EU (EU-ETS) integriert sind. Das hat zur Folge, dass jetzt auch der Kraftstoff für die individuelle PKW-Nutzung und natürlich auch das Heizöl und Erdgas für die Wärmeversorgung CO2-Preissignalen unterliegen. Die damit für den Bürger einhergehende Belastung steigert der Anreiz zum klimabewussten Handel.

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Um diese Belastungen zumindest teilweise zu kompensieren, plant die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen zur Entlastung auch einkommensschwacher Bürger wie eine Reduktion der den Strompreis belastenden Umlagen, Vorteile für Fernpendler und eine Entlastung von Wohngeldbeziehern.

Die CO2-Bepreisung führt also zwangsläufig zu steigenden Betriebskosten in der Wohnungswirtschaft, doch dazu später mehr. Denn das Klimaschutzprogramm stellt auch konkrete Anforderungen an den Sektor der Wohnungswirtschaft zur Reduktion seiner CO2-Emissonen bis 2030. Die Wohnungswirt¬schaft steht folglich über die betriebskostenwirksame CO2-Bepreisung der fossilen Brennstoff hinaus in der Verantwortung, zahlreiche Maßnahmen über das bisher Geplante hinaus zu ergreifen, um die CO2-Reduktionen in der Wohnungswirtschaft bis 2030 von heute ca. 120 Mio. t/a auf höchstens 70 Mio. t/a zu minimieren.

Das ist für den betrachteten Zeitraum die prozentual stärkste Emissionsminderung, die die Bundesregierung dem Sektor Wohnungswirtschaft im Vergleich zu den anderen Sektoren wie Energiewirtschaft, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft auferlegt.

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Energieeffizienzmaßnahmen und energetische Gebäudesanierung

Die Forderung zur Emissionsminderung wird durch ein entsprechendes Programm zu Förderung der notwendigen zusätzlichen Aufwendungen flankiert, wie Energieeffizienzmaßnahmen und energetische Gebäudesanierung. Unter anderem sollen folgenden Maßnahmen eingeführt werden:

  • technologieoffene steuerliche Geltendmachung energetischer Gebäudesanierungsmaßnahmen
  • neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude
  • Förderung einer seriellen Sanierung im Gebäudebereich, d.h. einer seriellen Vorfertigung von entsprechenden Bauteilen
  • Erneuerung von Heizungsanlagen
  • Aufstockung des KfW-Förderprogramms „Energetische Stadtsanierung“
  • Förderung von Energieberatung und Öffentlichkeitsarbeit

Trotz alle der Fördermechanismen ist mit einer erheblichen Belastung der Wohnungswirtschaft zu rechnen und es ist kaum davon auszugehen, dass all diese Maßnahmen für den Mieter kostenneutral umzusetzen sind. Eine Untersuchung der Nymoen Strategieberatung vom April diesen Jahres belegt allein für das Land Berlin einen Finanzbedarf von gut 90 Mrd. € bis 2050 um die Klimaschutzziele im Gebäudebestand erreichen zu können…

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