Einigung auf der Sonder-Bauministerkonferenz am 16. Dezember: 2,290 Milliarden Euro für Städtebauförderung und Soziale Wohnraumförderung

Die Bauministerkonferenz hat im Rahmen ihrer 135. (Sonder-) Sitzung am 16. Dezember 2019 im Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin die Weichen für die Neuregelung der Städtebauförderung und der Sozialen Wohnraumförderung gestellt. Aufgrund des Auslaufens des Solidarpaktes II zum 31.12.2019 war eine Neuberechnung des Verteilerschlüssels im Rahmen der Städtebauförderung notwendig geworden.

Der Bund stellt den Ländern in diesem Jahr dafür 790 Millionen Euro zur Verfügung. Die Einigung sieht vor, dass die ostdeutschen Bundesländer in 2020 jeweils zwei Prozent weniger der Gesamtmittel erhalten, als bislang. Die frei werdenden Mittel werden auf die anderen Bundesländer verteilt. Langfristig sollen die Mittel der ostdeutschen Bundesländer in den kommenden Jahren um insgesamt maximal 10 Prozent des bisherigen Niveaus abschmelzen. Wie die konkrete Ausgestaltung über 2020 hinaus aussehen wird, soll im kommenden Jahr beraten werden.

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Der Vorsitzende der Bauministerkonferenz, Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote: „Wir haben mit dieser Regelung eine gute Lösung für alle Beteiligten gefunden. Wir müssen zusehen, dass wir langfristig eine für alle Bundesländer gangbare Lösung finden. Jetzt sofort die Mittel für die ostdeutschen Länder komplett zu kürzen, wäre ein zu großer Schritt gewesen. Insofern bin ich mit dem jetzt eingeschlagenen Weg zufrieden.“

Drei statt acht Programme

In Zukunft wird es statt der bisherigen acht Programme der Städtebauförderung nur noch drei Schwerpunkte geben: das Programm Lebendige Zentren, das Programm Soziale Zusammenarbeit und das Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung. Die Bauministerkonferenz erwartet, dass die Mittel der Städtebauförderung in Zukunft mindestens 790 Millionen Euro umfassen werden.

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Im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung stellt der Bund den Ländern für 2020 eine Milliarde Euro zur Verfügung. Weitere 500 Millionen Euro über eine Verteiler-Regelung bei den Einnahmen der Umsatzsteuer kommen hinzu.

Diese Mittel werden ab 2020 anhand des sogenannten Königsteiner Schlüssels auf die Bundesländer verteilt. Der Königsteiner Schlüssel berechnet sich anhand der Bevölkerungszahlen und der Steuereinnahmen der Länder.

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, war bei der Konferenz dabei und begrüßte die Entscheidungen: „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit den Länderkolleginnen und Kollegen diese Einigung in wichtigen Bereichen erzielen konnten. Damit haben wir zentrale Ziele des Wohngipfels umgesetzt und können im Bereich der Städtebauförderung und der sozialen Wohnraumförderung den eingeschlagenen Weg gemeinsam und gestärkt fortsetzen.“

Die Sprecherin der SPD-geführten Bundesländer, Hamburgs Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Dorothee Stapelfeldt, erklärt zu der Einigung im Bereich der Sozialen Wohnraumförderung: „Ich begrüße die Finanzhilfen des Bundes zur Unterstützung der sozialen Wohnraumförderung der Länder bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Ballungsgebieten oder auch im ländlichen Raum.

So kommen alle Länder auf die ihnen zustehende Unterstützung im Rahmen der wichtigen sozialen Wohnraumförderung. Ich begrüße sehr, dass die Länder im Rahmen dieser Förderung einen wichtigen eigenen Spielraum haben, um auf die eigenen Wohnungsmärkte angemessen reagieren zu können.“

Für die Sprecherin der CDU-geführten Bundesländer, die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung in Nordrhein-Westfalen, Ina Scharrenbach, haben die Neuregelungen insgesamt richtungsweisenden Charakter…

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