Feuchteschaden – Ursachen schnell abklären, rät der VPB

Viele Hauseigentümer kennen das: Seltsame Flecken erscheinen plötzlich wie aus dem Nichts an Wand oder Decke. „Die Ursachen sind vielfältig“, weiß Dipl.-Ing. (FH) Marc Ellinger vom Verband Privater Bauherren (VPB). „In jedem Fall sollten Betroffene die Abklärung der Ursachen nicht auf die lange Bank schieben, denn wenn es Feuchteflecken sind, sind Folgeschäden wahrscheinlich und die können teuer werden“, empfiehlt der Bausachverständige und Leiter des VPBBüros Freiburg-Südbaden.

„Feuchteschäden können durch Wasser von außen verursacht werden, etwa durch einen undichten Keller. Dabei kann auch punktuell Wasser eindringen, zum Beispiel an den Stellen, an denen Hausleitungen die Kellermauern durchdringen. „Das“, so weiß der Experte, „sind neuralgische Stellen.“ Wasser kann aber auch wenn es von innen kommt Probleme bereiten. „Neben undichten Wasser-, Abwasser- oder Heizleitungen führen vor allem Kondensat und nicht ausreichend abgetrocknete Baurestfeuchte zu Schäden“, erläutert Marc Ellinger.

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Feuchteschäden erkennen Laien, die ihre Immobilie regelmäßig kontrollieren, nicht nur an akut dunklen Stellen, sondern auch an Verfärbungen, die sich auf der Wand oder an der Decke abzeichnen. Sie werden durch das Abtrocknen hervorgerufen und als Verdunstungshorizonte bezeichnet. „Viele Betroffene missdeuten die abgetrockneten Stellen als Zeichen der Entwarnung.

Sie hoffen, es sei ein einmaliger Vorgang gewesen und das Problem sei damit erledigt. Dem ist aber nicht so“, warnt der Bausachverständige. Auch wenn die Wandoberfläche wieder trocken scheint, kann sich doch dahinter im Verborgenen Schimmel bilden. Außerdem bahnt sich Wasser, das beispielsweise durch einen defekten Dachziegel eingedrungen ist, bei nächster Gelegenheit auf demselben Weg wieder seine Bahn.

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Feuchtigkeits- und Wasserschäden beginnen meist klein, können aber in kurzer Zeit erhebliche Ausmaße annehmen. Wird dagegen nicht schnell etwas unternommen, lässt der Schimmel meist nicht lange auf sich warten. Hauseigentümer sind deshalb gut beraten, die Ursache des Feuchteschadens zügig abklären zu lassen.

Schnell handeln müssen sie auch wegen der Gebäude- und der Hausratversicherung. „Versicherte unterliegen der sogenannten Schadensminderungsobliegenheit“, erklärt Bauherrenberater Ellinger. „Sie müssen also dafür sorgen, dass sich der Schaden nicht unnötig ausweitet.“ Unterlassen sie das, kann sich die Versicherung unter Umständen weigern, den Schaden zu bezahlen. „Hauseigentümer können diese Obliegenheiten in ihren Versicherungsbedingungen nachlesen.“

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