In Überschwemmungsgebieten wird zu viel gebaut – Baugebiete dem Klimawandel anpassen, fordern Versicherer

In Deutschland sind in den vergangenen 20 Jahren rund 2,5 Millionen neue Wohngebäude errichtet worden – 32.000 davon in hochwassergefährdeten Risikogebieten. Dies zeigt: Die gegenwärtige Bauplanung hat auf die aus der Klimaforschung gewonnen Erkenntnisse kaum reagiert.

Reform des Baurechts

Der Anteil neuer Gebäude in hochgefährdeten Überschwemmungsgebieten ist im Vergleich zum Gebäudebestand nicht gesunken. Das geht aus Berechnungen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Obwohl Wetterextreme, wie Überschwemmungen, Starkregen oder Hagel in Deutschland zunehmen, bleiben diese Folgen des Klimawandels bei der Raumordnung und der Bauplanung weitgehend unberücksichtigt.

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„Die Krisen von heute sind Folgen der Entscheidungen von gestern. Wir müssen den Schäden durch extreme Wetterereignisse auch im Bausektor vorbeugen“, fordert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Eine Anpassung des Baurechts an die Folgen des Klimawandels ist unabdingbar.“ Nur so könnten die volkswirtschaftlichen Schäden der Zukunft durch Klimaänderungen und Extremwetterereignisse verringert werden.

Der überwiegende Teil der Bebauungspläne wurde zu einer Zeit beschlossen, als viele wissenschaftliche Erkenntnisse zu Extremwetterlagen und Klimawandel noch nicht vorlagen. Anpassungen des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts stehen mit Blick auf die Annahmen und Planungsergebnisse aus der Klimaforschung noch aus. „Das Baurecht muss auf den Klimawandel und seine Folgen ausgerichtet und ein Managementsystem für klimawandelbedingte Risiken eingeführt werden“, sagt Asmussen. Die Strategien von Bund- und Ländern zur Anpassung an den Klimawandel, beispielsweise zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, greifen bislang zu kurz.

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„Das Baurecht muss auf den Klimawandel und seine Folgen ausgerichtet und ein Managementsystem für klimawandelbedingte Risiken eingeführt werden.“

In ihrem „Positionspapier für eine nachhaltige Baugesetzgebung: Modernisierung des Bauordnungs- und Bauplanungsrecht“ fordert der GDV unter anderem in die Baugesetzgebung das Schutzziel „Klimaangepasstes Bauen“ aufzunehmen. „Klimaangepasstes Bauen kann jedoch nur dann sinnvoll umgesetzt werden, wenn bei allen Bauvorhaben eine verpflichtende Gefährdungsbeurteilung der Naturgefahren und Extremwetterereignisse durchgeführt wird“, so Asmussen…

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