IW-Gutachten: CO2-Bepreisung sinnvoll – wenn sie in ein länder- und sektorenübergreifendes System eingebettet ist

Deutsche Privathaushalte heizen noch zu 76 Prozent mit umweltbelastenden fossilen Energieträgern wie Heizöl und Erdgas. Um Treibhausgas-Emissionen zu senken, fordert das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in einem Gutachten für den ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, die Energiebesteuerung im Wärmesektor am Ausstoß der klimaschädlichen Gase auszurichten. Voraussetzung sollte allerdings die Einbettung in ein länder- und sektorenübergreifendes System sein.

Die Kosten für Energieträger sind in Deutschland sehr unterschiedlich. Kraftstoffe im Verkehrssektor wie Diesel und Benzin sind deutlich teurer als Heizöl und Erdgas für die Wärmeerzeugung. So lagen die Kosten für Super-Benzin im Juli 2017 bei 14,9 Cent pro Kilowattstunde, für Heizöl hingegen nur bei 5,3 Cent. Verbrennt man fossile Energieträger wie Benzin oder Heizöl, entsteht ähnlich viel umweltbelastendes Kohlenstoffdioxid. Deshalb kann eine klimapolitisch motivierte Steuer im Wärmemarkt unter den passenden Rahmenbedingungen die richtigen Anreize setzen, um diese schädlichen Emissionen zu vermeiden. Eine CO2-Bepreisung ist dafür – als marktwirtschaftliches Instrument – ordnungspolitischen Verboten und Grenzwerten überlegen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent zu senken – daran sollte sich die Besteuerung der Wärmeenergie orientieren.

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Der Koalitionsvertrag der großen Koalition von 2018 nennt als Ziel ein CO2-Bepreisungssystem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten umfasst. Im weiteren Verlauf der Diskussion müssen dabei je-doch die gesellschaftlichen Auswirkungen einer CO2-Bepreisung noch stärkere Beachtung finden. Hierzu gehören insbesondere die Auflösung des Investor-Nutzer-Dilemmas sowie die Untersuchung von Ausgleichs- bzw. Rückerstat-tungsmöglichkeiten für einkommensschwächere Haushalte.

„Die CO2-Bepreisung ist im Verhältnis zum Ordnungsrecht ein relativ marktwirtschaftliches Instrument, das künftig zur Reduktion von Treibhausgasemissionen für die Immobilienwirtschaft herangezogen werden könnte“, sagt Thomas Zinnöcker, Vizepräsident beim ZIA und Vorsitzender der ZIA Task Force Energie. „Voraussetzung hierfür sind jedoch die passenden Rahmenbedingungen unter Beachtung der komplexen Wirkungsketten. Eine CO2-Bepreisung kann dann eine kostenminimale und somit wirtschaftliche Lösung darstellen, wenn sie technologieoffen und marktgerecht ausgestaltet ist.“

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