Bislang lehnt die Finanzverwaltung den rückwirkenden Vorsteuerabzug aus fehlerhaften Rechnungen ab. Die Rechtsprechung vertritt in aktuellen Urteilen eine andere Position. Wie betroffene Unternehmen profitieren können.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Keine Steuernachteile bei fehlerhaften Rechnungen. Steuerberaterin Martina Dapper erklärt was zu tun ist.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Jetzt werden die Rechnungsprozesse vollständig digital – durch Komponenten der BCT-Software...
Aareon, führender Anbieter von ERP-Software und digitalen Lösungen für die europäische...
Digitalisierung der Kundenschnittstelle – von der ersten Kundenanfrage bis zur Rechnungsstellung...
Das Kundenverständnis hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt: Wohnungsunternehmen...
Gewerbemietverträge wegen neuer Mehrwertsteuer- Regelung dringend umstellen, rät Felix Nuss, Geschäftsführer...
Die Rohrer Hausverwaltung weist darauf hin, dass wegen der neuen Mehrwertsteuer-Regelung,...
Regierungsentscheidungen, Steuer, Finanzen, Arbeit – die aktuellen Informationen über Corona –...
Corana hat uns im Griff. Jede Stunde kommen neue Nachrichten über...
Autogipfel: Gewerbesteuerproblematik verhindert größeres Engagement der Wohnungsunternehmen für E-Mobilität
Ende Juni trafen sich die Spitzen der Autoindustrie, Gewerkschaften im Kanzleramt...
Vorsicht bei Vermietungen im Familienkreis. Welche steuerrechtlichen Vorgaben Sie einhalten sollten,...
Die verbilligte Immobilienvermietung an Angehörige ist bei vielen Fach- und Führungskräften...