Liebe Leserin, lieber Leser, 2020 – ein neues Jahr mit neuen Chancen, trotz Deckel und Bremse!

Willkommen in 2020. Ein neues Jahr mit Chancen, aber auch Bremsen. Ob Deckel oder Bremsen – kreativ und mutig stellen wir uns den Herausforderungen. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft hat es erkannt – Die digitale Welt richtig eingesetzt, hilft ungemein bei der Planung, Steuerung unsere Unternehmen und Bewirtschaftung unserer Produkte.

Die Branche hat aber auch eines gelernt und befolgt es strikt. Bevor wir „digital werden“, werden alle Prozesse bis in die kleinste Verästelung hinterfragt, neu justiert und auf Folgen analysiert. Die Immobilien- und Wohnungswirtschaft ist halt gründlich, schaut auf Machbarkeit und letztlich hat sie immer die Bezahlbarkeit ihrer Produkte, der Wohnungen, im Blick. So ist sie die Branche, den Mietern verpflichtet.

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Am 18. Dezember Pressekonferenz in Kiel. Ganz großes Kino. Zwei Landesminister, ein Oberbürgermeister und der Bundesbauminister per Video zugeschaltet, stellen die Testvariante „Wohngeld online beantragen“ vor. In Kiel, Flensburg, Lübeck, Neumünster, Pinneberg und Reinbek können Bürger es nun beantragen, in diesem Monat sollen einige Orte in NRW folgen. 2018 wurden noch 592.000 Anträge, (je nach Bundesland 6-8 Seiten stark), bei 1.300 Wohngeldbehörden bundesweit gestellt. Viel Papier, viel Aufwand und wie Studien herausgefunden haben: Nur jeder Dritte der Anspruch darauf hat, bekommt die staatliche Unterstützung.

Hierzu noch einige Zahlen von VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner: „In Schleswig-Holstein haben dem statistischen Bundesamt zufolge Ende 2017 rund 22.000 Haushalte Wohngeld bezogen. In Mecklenburg-Vorpommern lag die Zahl der Wohngeldempfänger bei rund 25.000, in Hamburg bei etwa 12.250. Folgt man der Annahme der Forscher, wonach lediglich ein Drittel der Anspruchsberechtigten Wohngeld bezieht, so ‚sparen‘ die drei Bundesländer derzeit Jahr für Jahr fast 200 Millionen Euro an Wohngeld.“

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Nun, gesetzestreue Bürger sind keine Bittsteller, die der ihnen zustehenden staatlichen Unterstützung nachlaufen müssen, meint Breitner und schlägt vor:

„Das Finanzamt prüft jede Steuerklärung bis aufs Kleinste. Wenn sich dabei herausstellt, dass der Steuerpflichtige einen Anspruch auf Wohngeld hat, sollte ihm automatisch das Wohngeld überwiesen werden. Das spart auch Aufwand in der öffentlichen Verwaltung.“

Genau und richtig wohnungswirtschaftlich gedacht. Prozesse bis zum Ende gedacht, dann in die digitale Welt übersetzt. Alles über das neue Wohngeld, aber auch mit drei bürokratischen Anhängen zum Download ab Seite 4.

Und wie es beim Berliner Mietendeckel weitergeht, und wie es der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier in seinen beiden Gutachten sieht, ab Seite 23.

Die Gutachterausschüsse haben kurz vor Weihnachten den Immobilienmarktbericht 2019 vorgelegt. Alles was Sie wissen müssen, ab Seite 39, ebenso den Bericht als PDF zum Download

Januar 2020. Ein neues Heft, mit neuen Inhalten, klicken Sie mal rein

Ihr Gerd Warda

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