Liquiditätssicherung auch eine Frage von Konsequenz – Optimierung des Forderungseinzugs – Zehn wichtige Punkte sind zu beachten

Gute Vorsätze haben ihren Ursprung zumeist darin, dass Neues angegangen oder Bestehendes verbessert werden soll. Aber die besten Vorsätze taugen nichts, wenn sie nicht auch konsequent in die Tat umgesetzt werden. „Und an eben dieser Konsequenz hapert es nach meiner Erfahrung noch häufig, gerade beim Forderungseinzug“, so Bernd Drumann, Geschäftsführer der BREMER INKASSO GmbH. „‚Schuld‘ daran ist nicht zuletzt die bei manchen Unternehmern vorherrschende Unsicherheit darüber, welche Vorgehensweise die eigene Liquidität letztlich bestmöglich sichert. Der nachfolgende ‚10-Punkte-Plan‘ fasst die nach meiner Erfahrung wichtigsten Schritte zur Absicherung der eigenen Liquidität zusammen.“

Punkt 1: Basis allen Handelns — Geschäftsbedingungen

„Ein erfolgreicher Forderungseinzug beginnt bereits mit dem ersten Kundenkontakt (s.o.) und eigenen, den Alleinstellungsmerkmalen des Unternehmens individuell angepasst formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die unbedingt Regelungen zum normalen und verlängerten Eigentumsvorbehalt enthalten sollten. Der Unternehmer sowie die Mitarbeiter sollten den Inhalt der ‚Firmen‘-AGB kennen und verstehen, denn sie sind die Basis des unternehmerischen Handelns.“

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Punkt 2: ALLES schriftlich

„Ein Angebot sollte ebenso nur schriftlich abgegeben werden, wie auch eine Auftragsbestätigung (Genauigkeit bei der Benennung des Auftraggebers!) nur schriftlich erfolgen sollte. Beides sollte unbedingt den Hinweis enthalten, dass Lieferungen und Leistungen auf der Basis der eigenen Geschäftsbedingungen erbracht werden. Darüber hinaus sollte man sich später auch die vertragsmäßige Lieferung oder Leistung vom Auftraggeber schriftlich bestätigen lassen (s. u.), wie auch die Rechnungstellung und ggf. Mahnungen schriftlich erfolgen sollten.“

Punkt 3: Rechnung zeitnah und sorgfältig verfassen

„Bei der Erstellung der Rechnung ist Sorgfalt gefragt, besonders bei der Benennung des Adressaten. Die Rechnung sollte zeitnah zur Erledigung des Auftrages erstellt werden und ein Datum tragen. Die der Rechnung zugrunde liegende Lieferung oder Leistung sollte genau benannt werden…

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