Üblicherweise schließen gewerbliche Vermieter in die Gebäudeversicherung zugleich auch das Mietverlustrisiko ein, wobei die Haftzeiten meist zwischen 12 und 36 Monaten liegen. Die Hoffnung der Vermieter, in einem Schadenfall den eingetretenen Mietausfall ersetzt zu bekommen, greift jedoch nicht in jedem Fall, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München aus dem August 2015 belegt (OLG München, Urteil vom 07.08.2015, Az.: 25 U 546/15).
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