MiLoG und die Haftung des Bauherrn – Mindestlohn und Bauen, wie geht das zusammen, Herr Senk?

Mit dem lange Zeit in der Politik und der Öffentlichkeit heftig umstrittenen Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, kurz MiLoG, wurde in Deutschland zum 01. Januar 2015 flächendeckend ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von zunächst 8,50 EUR für nahezu alle Arbeitnehmer und auch die meisten Praktikanten eingeführt. Dieser wurde zum 01. Januar 2017 auf 8,84 EUR erhöht. Welche Gefahren und Auswirkungen dieses Gesetz auch für den gutgläubigen Auftraggeber etwa eines Bauvorhabens oder einer Umbaumaßnahme beinhaltet, scheint bislang in weiten Teilen noch nicht recht wahrgenommen zu werden.

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