Neuer Hartz-IV-Satz deckt Stromkosten nicht ausreichend ab

Der Hartz-IV-Satz für das Jahr 2021 enthält zu wenig Geld für Strom. Nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox beläuft sich der Fehlbetrag für Alleinlebende auf durchschnittlich 94 Euro pro Jahr. Besonders Haushalte in der Grundversorgung sind betroffen. Bis zu 197 Euro müssen Haushalte im kommenden Jahr an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Das ist so viel wie nie zuvor.

Strompauschale im Durchschnitt 22 Prozent zu niedrig bemessen

Zum 1. Januar 2021 soll der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um mindestens 7 Euro auf 439 Euro* pro Monat steigen. Die zugrundeliegende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) sieht davon 35,30 Euro zur Begleichung der Stromkosten vor.

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Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt aber auf monatlich 43,17 Euro. Das entspricht einem Minus von 22 Prozent in der Haushaltskasse. Für Hartz-IV-Empfänger, die Strom aus der Grundversorgung beziehen, ist die Lücke noch deutlich größer. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 48,75 Euro monatlich den Regelsatz um 38 Prozent.

In Schleswig-Holstein fehlen bis zu 197 Euro pro Jahr

Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, unterscheidet sich regional stark. In Schleswig-Holstein müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 51,75 Euro für Strom aufwenden und damit knapp 47 Prozent mehr als im Hartz-IV-Satz vorgesehen.

Im Laufe des Jahres summiert sich das Minus so auf 197 Euro. In Hamburg belaufen sich die monatlichen Kosten auf 51,33 Euro (+ 45 Prozent), in Baden-Württemberg auf 49,92 Euro (+ 41 Prozent). Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Der Fehlbetrag beträgt hier rund 25 Prozent

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Elektrische Warmwasserbereitung erhöht Kosten zusätzlich

Muss Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und Kosten weiter. Etwa 750 kWh zusätzlich verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung. Zwar können Singlehaushalte einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten belaufen sich aber auf mehr als 20 Euro.

Fehlbetrag wird von Jahr zu Jahr größer

Der Betrag, der Hartz-IV-Empfängern in der Grundversorgung jährlich für Strom fehlt, steigt immer weiter. Waren es 2019 noch 101 Euro, mussten sie 2020 bereits eine Lücke von durchschnittlich 115 Euro in Kauf nehmen…

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