Politik bremst immer noch den Mieterstrom aus. Daniel Fürstenwerth hat 5 Vorschläge, wie sie die Bremse lösen kann.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den Städten kommt bislang viel zu langsam voran. Trotz des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom wurden bislang weniger als 10 MW Solaranlagen auf Wohnhäusern gebaut. Aus der täglichen Praxis heraus macht Daniel Fürstenwerth, Mitbegründer von Solarimo fünf praktische Vorschläge an die Politik, um den Ausbau der Solarenergie in den Städten zu unterstützen.

1.Steuerliche Barrieren für Solarenergie beseitigen

Problem: Für Immobilienbesitzer sind Solaranlagen mit großen steuerlichen Risiken verbunden. Sie dürfen im Keller eine Ölheizung betreiben und die Energie an die Mieter verkaufen, ohne steuerliche Risiken. Wer auf seinem Dach hingegen erneuerbare Energie erzeugt, riskiert erhebliche steuerliche Nachteile. Aus der Praxis können wir berichten, dass dies der Hauptgrund vieler Entscheidungen gegen eine Investition in Solaranlagen ist.

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Lösung: Eine klimafreundliche Steuergesetzgebung muss als Basis anerkennen, dass mit dem Betrieb einer Immobilie im Jahr 2020 üblicherweise auch der Betrieb einer Solaranlage einhergeht – so wie in den 50er Jahren der Betrieb einer zentralen Ölheizung normal wurde. Die Einnahmen aus dem Betrieb der Solaranlage sollen dabei, wie bisher, vollständig versteuert werden. Aber Sie dürfen kein Risiko darstellen, welches die bereits bestehenden Einnahmen aus dem Betrieb der Immobilie negativ beeinflusst.

Gesetzliche Änderungen: Gewerbesteuergesetz § 9 (1):
Hier muss der Betrieb einer Solaranlage dem Betrieb einer Heizung gleichgestellt werden. Körperschaftssteuergesetz § 5 (1): Hier muss gewährleistet werden, dass Einnahmen, die direkt oder indirekt mit dem Betrieb einer Solaranlage verbunden sind, nicht schädlich sind.

2.Verzögerungen durch Netzbetreiber reduzieren

Problem: Für viele lokale Verteilnetzbetreiber sind PV-Anlagen mit Mieterstrom ein unbekanntes neues Konzept und zusätzlicher Aufwand. In einigen Fällen sind zudem PV-Anlagen mit Mieterstrom unerwünschte Konkurrenz für den lokalen Energieversorger, welcher gleichzeitig der Eigentümer des lokalen Verteilnetzes ist.

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Im Ergebnis sind in der Praxis Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des PV-Mieterstromprojektes von sechs Monaten und mehr weit verbreitet. Typische Herausforderungen sind unverhältnismäßige und rechtlich nicht begründbare technische Anforderungen, schwere Erreichbarkeiten der Ansprechpartner, Verzögerungen in der Freigabe von Schaltplänen und in der Terminfindung. Die Erfahrung spiegelt sehr stark die Situation im ländlichen Raum in den Jahren 2004-2006 wieder, als dezentrale Erneuerbare-Energie-Anlagen erstmals in großer Zahl an die Verteilnetze angeschlossen wurden. Auch damals wurden regionale Monopolunternehmen mit neuen Herausforderungen konfrontiert, hatten aber kein großes Interesse and der Kooperation.

Gelöst wurde diese Situation durch zwei Dinge: Zum Einen durch eine zeitliche Frist von 8 Wochen, innerhalb derer der Netzantrag für eine Erneuerbare Energieanlage positiv oder negativ beschieden werden muss. Zum Zweiten durch die Einrichtung einer Clearingstelle EEG, bei welcher auftretende Detailfragen zentral geklärt werden und eine Vielzahl an parallelen gerichtlichen Klärungen in allen Regionen Deutschlands vermieden wird.

Lösung: Eine klimafreundliche Energiegesetzgebung muss sicherstellen, dass PV-Mieterstromprojekte in der Stadt in der gleichen zeitlichen Geschwindigkeit wie PV-Anlagen auf dem Land in Betrieb genommen werden können. Hierzu sollten zwei Dinge eingeführt werden:

Erstens eine Pflicht zu einem unverzüglichen Anschluss von PV-Mieterstromprojekten, inklusive der Umsetzung des Summenzählermodells…

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