RA Peter-Dietmar Schnabel, Autor des „Handbuch für die Verwalterpraxis“, zu „Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung“

Nur für die wenigsten wird es der Anlass sein, mal wieder unter Menschen zu gehen. Die jährliche Wohnungseigentümerversammlung ist doch eher für die meisten eine Pflichtveranstaltung. Dabei ist die Eigentümerversammlung das wichtigste Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die Auftragsvergabe für Reparaturen des gemeinschaftlichen Eigentums und deren Finanzierung, die Beauftragung des Hausmeisterdienstes und natürlich die Beschlüsse zum Wirtschaftsplan und der Jahresabrechnung: Nahezu alle wirtschaftlich relevanten Entscheidungen werden hier getroffen. Engagement und Interesse wäre also angeraten. Doch selbst die besten Vorsätze geraten regelmäßig ins Wanken, wenn es um die Wahrnehmung des konkreten Termins geht.

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Die Eigentümerversammlung in der realen Welt gibt es immer noch

Das Dilemma hatte seine Ursache im Gesetz, das nur eine Präsenzveranstaltung zuließ. Das hat sich mit der Reform des WEG im Jahr 2020 geändert – zunächst in der Theorie, aber erste Schritte sind damit gemacht. Die Eigentümerversammlung in der realen Welt gibt es immer noch. Eine rein virtuelle Zusammenkunft, bei der alle Teilnehmer über das Internet verbunden sind, sieht auch das neue Gesetz nicht vor.

Die Wohnungseigentümer können jetzt aber beschließen, dass es den Eigentümern gestattet wird, mithilfe elektronischer Kommunikationsmittel an der Versammlung teilzunehmen. Diese Möglichkeit kann allen Wohnungseigentümern eingeräumt werden. Es ist aber auch möglich, aus sachlichen Gründen die virtuelle Teilnahme auch nur auf bestimmten Eigentümer zu beschränken, z.B. bei besonders langen Anreisezeiten. In jedem Fall muss der Verwalter im Versammlungsraum anwesend sein, und wer will, muss an der Versammlung auch im Versammlungsraum persönlich teilnehmen können.

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Anfechtungsgrund, wenn plötzlich die Internetverbindung zusammenbricht?

Der Beschluss kann auch technische Vorgaben machen. So kann geregelt werden, ob mit Mikrofon und Kamera an der Versammlung teilzunehmen ist, oder ob die rein sprachliche Kommunikationsmöglichkeit ausreicht. In der Praxis ist die virtuelle Teilnahme an der Eigentümerversammlung jedoch noch mit vielen Fragezeichen versehen…

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