Seit 25. Mai ist die DSGVO im Raum – Aussitzen wird nicht funktionieren! Jetzt, im November, noch einmal die wichtigsten Schritte zur DSGVO-Konformität

Früh angekündigt, lange verdrängt, zitternd erwartet. Und nun, am 25. Mai 2018, war sie endlich da: die DSGVO, die europäische Datenschutzgrundverordnung, das Gesetz, das die Immobilienwirtschaft dauerhaft verändern könnte. Das Ziel: die Rechte der Bürger an ihren Daten stärken und Datenkraken wie Google und Facebook in ihrer Sammeltätigkeit einschränken. Das Mittel: hohe Bußgelder für Datenschutzverletzungen. Die Konsequenz: große Unsicherheit quer durch alle Branchen. Die Immobilienwirtschaft war als Verarbeiter einer Vielzahl personenbezogener Daten stark betroffen. Und heute, gut vier Monate später? Wie hat die Immobilienbranche reagiert? Und was ist noch zu tun?

Die Immobilienbranche verarbeitet große Mengen personenbezogener und sensibler Daten. Vor allem zu Mietinteressenten und Mietern sowie Kaufinteressenten und Eigentümern liegen in der Regel äußerst umfassende Datensätze vor. Damit betrifft die DSGVO ihr Kerngeschäft. Angetrieben durch die prominente Berichterstattung in den Tages- und Fachmedien breitete sich 2017 deshalb eine große Unsicherheit aus. Die drohenden Bußgelder von bis zu vier Prozent des weltweiten Unternehmensumsatzes beziehungsweise 20 Millionen Euro taten ihr Übriges.

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Starker Handlungswille, schlechte Quellenlage

Bei vielen Firmen entwickelte sich aus dieser Gemengelage ein starker Wille zu handeln und DSGVO-Konformität umzusetzen. Doch es offenbarte sich als enorm schwierig, an zuverlässige Informationen zu gelangen, welche konkreten Schritte unternommen werden müssen: Für Nicht-Juristen ist es kaum möglich, alle für sie relevanten Informationen aus der DSGVO zusammenzutragen. Die DKB Service, Anbieter von DKB@win, einer Softwarelösung für die Immobilienwirtschaft auf SAP-Basis, hat sich daher intensiv mit der DSGVO und dem Lösen datenschutzrechtlicher Probleme für die Immobilienwirtschaft beschäftigt.

Keine Rechtssicherheit, keine Entwarnung

Bis heute gibt es zahlreiche offene Fragen, zu denen nicht einmal Rechtsanwälte eindeutige Antworten liefern können. Das heißt: Aktuell gibt es keine Rechtssicherheit. Dennoch hat sich die Stimmung innerhalb der Branche beruhigt, da bisher keine Sensationsbußgelder verhängt wurden und die Politik sich beschwichtigend geäußert hat. So erklärte die EU-Justizkommissarin Věra Jourová im Mai: „Wir versuchen, die Panik zu verringern.“ Es wäre jedoch ein großer Fehler, dies als Grund zu nehmen, sein Unternehmen nicht an die neuen Datenschutzstandards anzupassen. Denn sicher ist: Notorische Datenschutzsünder werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mit Bußgeldern belegt werden – dafür werden die Aufsichtsbehörden der Länder Sorge tragen. Sie sind dafür verantwortlich, die Einhaltung der DSGVO zu überprüfen.

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Was zu tun ist

Was müssen immobilienwirtschaftliche Unternehmen also tun, um sich abzusichern? Wenn noch nicht geschehen, sollten sie zentrale Anforderungen der DSGVO schnellstmöglich erfüllen. Im Folgenden finden sich die wichtigsten Schritte auf dem Weg zur DSGVO-Konformität – ihre Erfüllung ist jedoch nur ein Anfang und reicht langfristig nicht aus. Sie ersetzt nicht die intensive Beschäftigung mit der Thematik, eine eventuelle Rechtsberatung und die vollständige Umsetzung der Verordnung…

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