Smart Meter Roll out läuft seit 17. Februar 2020

Wie auf dem 2. Norddeutschen Betriebskostentag am 28. Januar 2020 in Lübeck bereits angekündigt, nimmt das Messstellenbetriebsgesetz Fahrt auf. Die neueste Entwicklung stellt sich wie folgt dar.

Nach Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) vom August 2016 haben Stromnetzbetreiber die Pflicht oder das Recht, in bestimmten Fällen intelligente Messsysteme einzubauen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die wirtschaftliche Vertretbarkeit ist im MsbG über zulässige Obergrenzen für die Kosten geregelt.

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Die technische Möglichkeit besteht nach MsbG, wenn mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den festgelegten Vorgaben genügen und wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dies feststellt.

Über 6.000 kWh müssen, bis einschließlich 6.000 kWh können intelligente Messsysteme eingebaut werden Diese Feststellung ist durch das BSI am 3. Februar 2020 mit Wirkung zum 17. Februar 2020 erfolgt. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber ab 17. Februar 2020 bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh intelligente Messsysteme einbauen müssen und bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch bis einschließlich 6.000 kWh intelligente Messsysteme einbauen können.

Damit beginnt das sogenannte Smart-Meter-Rollout für diese Messstellen. Es gilt eine Duldungspflicht für den Einbau der intelligenten Messsysteme bzw. Smart Meter.

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Weder Anschlussnehmer (Gebäudeeigentümer) noch Anschlussnutzer (in den Wohnungen: Mieter) sind berechtigt, die entsprechende Ausstattung einer Messstelle zu verhindern odernachträglich wieder abzuändern…

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