VdS-Hilfestellung für Aufzugsschachtentrauchungs-Anlagen

Die in den Landesbauordnungen geforderten Lüftungsöffnungen von Aufzugsschächten werden wegen Energieeinsparungsforderungen von Bauherren wie Betreibern oft mit Aufzugsschachtentrauchungs-Anlagen „verschlossen“.

Solche Anlagen müssen jedoch dreierlei Aufgaben erfüllen: Öffnen im Brandfall, tägliches Be-/Entlüften (insbesondere bei energetisch sanierten Gebäuden) und im Störungsfall Sicherstellen einer ausreichenden Sauerstoffversorgung für eingeschlossene Personen. Errichter stehen also vor entsprechenden Herausforderungen.

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